Nutzungsbedingungen

Gemeinsam genutzte Ressourcen brauchen Spielregeln, denn Fairvelo soll für alle Nutzer funktionieren und Spaß machen! Im folgenden findest du unsere Nutzungsbedingungen. Weitere Infos findest du in unserem Impressum und der Datenschutzerklärung.

Das wichtigste in Kürze:

  • Fairvelo Transporträder sind, sofern es nicht im Buchungssystem anders angegeben ist für den Transport von 1-2 Kindern oder für den Warentransport von bis zu 80kg geeignet*. 
  • Take it easy! Versuch dich erst mit dem Rad vertraut zu machen, bevor du mit mehr Zuladung loslegst. Richtwert: Max. 80kg in der Box, 20kg am Gepäckträger
  • Unsere Räder sind elektrisch unterstützte Fahrräder entsprechend der europäischen Norm für Pedelecs und bieten somit eine Unterstützung bis 25 km/h und  je nach Zuladung und Steigung eine Reichweite von 30 bis 100km 
  • Funktionsprüfung und Sichtkontrolle des Leihgegenstands auf Fahr- und Verkehrstauglichkeit führe ich am Beginn der Laufzeit und vor der Inbetriebnahme durch. 
  • Bei Nutzung des Mietgegenstands halte ich mich an die geltenden Verkehrsregeln StVO.  Info: In Ö sind Lastenräder mit einem langen Radstand, wie die Fairvelos von der Radwegbenützungspflicht ausgenommen. Du darfst auf Radwegen fahren,, musst aber nicht.
  • Sharing is Caring  Damit alle die Räder gut nutzen können, bringen wir diese pünktlich und sauber zur Station zurück, damit das Fairvelo auch den nächsten Nutzern Spaß macht. Jede Stunde, die das Fairvelo zu spät zurück gebracht wird, kostet 20€. 
  • Um die Akkuladung bemühen sich unserer Gastgeber an den Stationen während der Öffnungszeiten. Wir können daher nicht garantieren, dass die Räder bei jeder Abholung voll geladen sind. Daher …
  • … bitten wir alle NutzerInnen, den Hosts bescheid zu geben, wenn das Rad mit weniger als 60% Ladezustand zurückgebracht wird. Am Rad gibt es dafür einen Hamster, den du dem Host hinlegen kannst!
  • Safe Journey Vermutlich bist du mit einem Lastenrad noch nicht so vertraut, daher empfehlen wir 0,5 Promille und ……
  • Mängel / Defekte, die während des Mietzeitraums entstehen, teile ich dem Verleiher unmittelbar und unaufgefordert mit. Bei Fahr­untüchtigkeit stelle ich die Nutzung des Leihgegenstandes ein. Für alle Kosten der Instandsetzung und Reparatur von Schäden komme ich auf. Ich hafte für alle Schäden/ Mängel am Mietgegenstand, auch wenn diese durch Dritte verursacht wurden. 
  • Haftungsausschluß: Ich erhebe keine Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Verleiher wegen Defekten oder Mängeln am Rad oder allfälliger Folgeschäden an meiner oder anderen Personen und deren Eigentum, wie z.B. durch das transportieren von Gütern.
  • Bei Verlust hafte ich allenfalls für den Mietgegenstand. Ich schließe diesen daher immer so an einem festen Gegenstand (Laternen, Fahrradständer, …), dass er nicht ohne Gewaltanwendung entfernt werden kann, auch bei kurzer Abwesenheit. Im Verlustfall werde ich den Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen und den Betreiber kontaktieren. Info: Die Absicherung von Schaden oder Verlust von Mietgegenständen muss der eigenen Versicherung ggf. gemeldet werden

* sofern nicht bei einzelnen Fahrzeugbeschreibungen anders angegeben. 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  1. Einführung

Fairvelo stellt Cargobikes zur einfachen, stundenweisen Nutzung für private oder berufliche Fahrten zur Verfügung. Das Ziel von Fairvelo ist, die Nutzung von Cargobikes einer breiten Öffentlichkeit zu ermöglichen und damit die Mobilitätswende ein Stück weiter zu bringen. Diese Nutzungsbedingungen regeln, wie die Räder durch die Nutzer verwendet werden können. Als Gebühren gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Tarife, die auf der Internetseite www.fairvelo.at/#tarife einsehbar sind.

  1. Nutzungsberechtigung

    1. Nutzungsberechtigt sind nur Personen, die einen Nutzungsvertrag mit Fairvelo abgeschlossen haben. https://mfairvelo.zemtu.com/signup/  Der Nutzer ist verpflichtet, vor der ersten Reservierung oder Buchungeine einmalige Registrierung vorzunehmen. Dazu sind ein Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Fahrerlaubnis zur Verfügung zu stellen, ebenso wie ein gültiges Zahlungsmittel (Kreditkarte oder Debitkarte).Im Laufe der Registrierung erstellt der Nutzer:in ein Passwort, mit dem diese dann berechtigt und in der Lage sind, die Buchungsplattform (per Webbrowser oder App, im weiteren auch vereinfacht App genannt) zu nutzen und Fairvelo Räder zu reservieren.Die Nutzer:in muss mindestens 16 Jahre alt sein und hat die Regelungen dieser AGB zu beachten und einzuhalten.Nach erfolgreicher Überprüfung der Registrierung durch das Fairvelo Team wird die Nutzer:in meist innerhalb von 24h freigeschalten und ist dann in der Lage die Fairvelo Räder in der App/Buchungsplattform zu reservieren

  1. Sicherheit der Zugangsdaten

    1. Die Nutzer:in erhält ein Benutzerkonto für den Zugang zu Fairvelo, welches mit den selbst gewähltem Benutzernamen und Passwort zugänglich ist. Der Nutzer:in ist die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte nicht gestattet. Der Verlust der Zugangsdaten ist Fairvelo stets unverzüglich anzuzeigen. (Beispiel: Zugangsdaten in Browser oder App eines Smarthones gespeichert)Die Nutzer:in ist verpflichtet, alle zum Schutz vor Verlust und Missbrauch des Zugangsmediums erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Widrigenfalls haftet die Nutzer:in für alle durch den Verlust oder die Weitergabe der Zugangsmedien verursachten Schäden, insbesondere, wenn hierdurch ein Diebstahl von Fairvelo ermöglicht wurde.

  1. Reservierungspflicht

    1. Der Nutzer verpflichtet sich, vor jeder Nutzung von Fairvelo, diese unter Angabe des Nutzungszeitraumes und unter Beachtung bestehender Buchungsbeschränkungen mithilfe der App zu reservieren. Die App ist jederzeit auch über die Internetseite https://fairvelo.at zu finden.

  1.  Nutzungsdauer

    1. Die Nutzungsdauer umfasst den Zeitraum, für welches die Fairvelo entsprechend §4 reserviert wurde. Dieser beginnt und endet jeweils zur vollen halben Stunde. Er umfasst mindestens eine Stunde und kann nur jeweils um volle halbe Stunden verlängert werden.

  1. Sollte der Nutzer mit der gebuchten Zeit nicht auskommen, so ist er verpflichtet, seine Buchung rechtzeitig über die App zu verlängern, siehe hierzu auch § 14.Die Buchungszeit kann vor Antritt der Reservierung verkürzt oder eine Fahrt storniert werden, siehe hierzu auch § 6. Im Falle einer nicht fristgerechten Stornierung fallen Stornokosten laut Tarifliste an.Für Fahrten außerhalb des gebuchten Zeitraums wird die in der Tarifliste vorgesehene Überschreitungsgebühr erhoben. Dies gilt ebenfalls, wenn der Nutzer durch eigenes schuldhaftes Verhalten eine weitere Nutzung von Fairvelo erschwert oder unmöglich macht.

  1. Stornierungen

    1. Kann ein Nutzer das gebuchte Fairvelo nicht nutzen, kann eine Stornierung der Buchung erfolgen. Diese ist für den Nutzer kostenfrei, wenn sie mindestens 24 Stunden vor Beginn der vorgesehenen Nutzung erfolgt.Steht dem Nutzer das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung, kann der Nutzer die Buchung kostenfrei stornieren oder auf eine anderes Fahrzeug umbuchen, sofern ein solches verfügbar ist.Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraums behandelt.

  1. Überprüfen von Fairvelo Cargobikes vor dem Fahrtantritt

    1. Als Nutzer:in bist du verpflichtet, das Fairvelo Cargobike vor Fahrtantritt auf den Zustand, äußere Mängel und Verkehrstauglichkeit durch einen Kontrollgang rundum zu überprüfen. Festgestellte Mängel werden im Fairvelo Buchungssystem festgehalten. Sollten neue Mängel festgestellt werden, können diese über die Fairvelo App oder per e-mail an mobil@fairvelo.at bekanntgegeben werden.

  1. Die Nutzung eines Fairvelo Cargobike  bei mangelnder Verkehrstauglichkeit ist nicht gestattet. Reparaturaufträge bedürfen der vorherigen Zustimmung von Fairvelo, bzw. werden von Fairvelo veranlasst und von Fairvelo Partnern durchgeführt.

  1. Benützung von Fairvelo

    1. Vor Antritt der Fahrt ist ggf. zu prüfen ob der Akku bereits im Rad ist, oder ansonsten dieser beim Host abzuholen. Falls vorhanden, ist das Ladekabel von der Ladestation zu trennen. Die Nutzung von Fairvelo E-Cargobikes  unterliegt aufgrund des Elektroantriebs hinsichtlich Fahrtroute und -dauer einer begrenzten Ladekapazität (Restlaufanzeige), für deren Beachtung während der Nutzungsdauer der Nutzer verantwortlich ist. Dies umfasst auch die rechtzeitige Rückgabe von Fairvelo unter Beachtung der vereinbarten Nutzungsdauer und der Pflicht des Nutzers, diese bei absehbarer Überschreitung vor Ablauf zu verlängern (§ 5 und § 16 AGB).Der Nutzer hat Fairvelo sorgfältig zu behandeln, sauber zu hinterlassen, gemäß den Anweisungen in dem Handbuch (verfügbar auf Buchungsplattform) zu benutzen und gegen Diebstahl zu sichern (durch die entsprechende Verwendung des Fairvelo-eigenen Fahrradschlosses). Das Mitführen von Haustieren ist nur in einer geschlossenen ordnungsgemäß verwahrten Transportbox für Haustiere gestattet.Verursacht der Nutzer einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung von Fairvelo oder Nichteinhalten der AGB bzw. des Nutzungsvertrages, so werden dem Nutzer die dadurch entstehenden Kosten gemäß jeweils gültiger Tarifliste und entsprechend dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt.Fairvelo darf vom Nutzer nur verwendet werden, wenn er sich in einem verkehrstüchtigen Zustand im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) befindet, also insbesondere nicht alkoholisiert oder durch Medikamente oder andere Substanzen beeinträchtigt ist.In/auf Fairvelo Rädern zurückgelassene fremde Gegenstände sind Fairvelo zu melden und sind Fairvelo bzw dem jeweiligen Host auszuhändigen. Fairvelo empfiehlt während der Verwendung von Fairvelo nach Möglichkeit einen Fahrradhelm zu tragen – ein Fahrradhelm kann das Leben retten!Für Kinder (d.h. Personen bis zum 12. Geburtstag) gilt eine Helmpflicht, Kinder müssen zudem in der Ladebox von Fairvelo entsprechend angeschnallt werden. Der Transport von mehr als 2 Kindern mit Fairvelo ist verboten.Fairvelo darf nur vom Nutzer verwendet werden, eine Weitergabe des Gebrauches an Dritte ist nicht gestattet.Die Nutzung von Fairvelo erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer ist für die Dauer der Nutzung für Fairvelo verantwortlich. Der Nutzer verpflichtet sich, Fairvelo Räder und Zubehör sorgfältig und sachgemäß zu gebrauchen und die geltenden Straßenverkehrsregeln einzuhalten. Umbauten an Fairvelo sind nicht zulässig.Der Nutzer wird auf die auf der Internetseite fairvelo.at einsehbaren Anweisungen für ein sicheres Fahren mit Fairvelo ausdrücklich hingewiesen.Fairvelo ist vom Nutzer stets versperrt abzustellen (Verwendung des Fairvelo-eigenen Fahrradschlosses), um Diebstähle vermeiden zu helfen.

  1. Haftung von Fairvelo

    1. Die Haftung von Fairvelo für die Fairvelo Räder (insbesondere für Mängel, die die Verkehrssicherheit von Fairvelo beeinträchtigen), mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit  Fairvelo oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. Eine Haftung für in/auf Fairvelo vergessene oder verlorene Gegenstände wird nicht übernommen.

  2. Haftung des Nutzers, kein Fairvelo-eigener Versicherungsschutz für den Nutzer

    1. Der Nutzer haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden im Falle einer nicht vereinbarungsgemäßen Verwendung bzw. Zurückstellung von Fairvelo (Beschädigung von Fairvelo, Diebstahl von Fairvelo, nicht fristgerechte Zurückstellung von Fairvelo, usw.).Der Nutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass er Fairvelo – wie bereits in § 8 erwähnt – auf eigene Gefahr hin verwendet und dass mit Fairvelo grundsätzlich kein Versicherungsschutz verbunden ist, der Ersatzansprüche, die von dritter Seite bzw. von Seiten des Betreibers an den Nutzer erhoben werden, abdeckt. Dem Nutzer wird daher dringend angeraten bzw. empfohlen, im Zusammenhang mit der Benützung von Fairvelo für einen eigenen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz Sorge zu tragen.Im Falle eines/r vom Nutzer schuldhaft verursachten Beschädigung, Diebstahls, fehlerhaften oder missbräuchlichen Nutzung bzw. verspäteten Rückgabe von Fairvelo werden die in der Tarifliste enthaltenen Pönalbeträge (Bearbeitungsgebühren, Selbstbehalte) verrechnet. Ein diese Pönalbeträge (Bearbeitungsgebühren, Selbstbehalte) übersteigender Ersatzanspruch kann gegen den Nutzer geltend gemacht werden, was dieser hiermit ausdrücklich und zustimmend zur Kenntnis nimmt.Der Nutzer ist verpflichtet, dem Betreiber die Änderung seiner Personalia (Name, Anschrift, e-mail oder Telefonnummer) unverzüglich mitzuteilen.

  3. Pannen, Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht

    1. Bei Verkehrsunfällen mit einem Fairvelo ist der Betreiber umgehend zu verständigen. Wird dabei eine fremde Sache beschädigt oder eine fremde Person verletzt, so ist vom Nutzer die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. Ist bei einem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden, darf die Verständigung der Polizei unterbleiben, wenn die Unfallbeteiligten einander Name und Anschrift nachweisen können. Der Nutzer muss auf jeden Fall eine Beweissicherung (etwa durch Aufnahme von Fotos) durchführen, er ist zudem zur Schadensminderung verpflichtet.Der Nutzer hat dem Betreiber unverzüglich einen ausführlichen und vollständigen schriftlichen Unfallbericht (verfügbar auf der Buchungsplattform) unter Vorlage einer Skizze und allfällig aufgenommener Fotos zukommen zu lassen. Der Unfallbericht hat insbesondere auch die Namen und die Anschrift der am Unfall beteiligten Personen und etwaiger Zeugen zu enthalten.

  1. Der Betreiber kann dem Nutzer für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Nutzer teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Bearbeitungsgebühr laut gültiger Tarifliste in Rechnung stellen.

  1. Rückgabe von Fairvelo

    1. Der Nutzer ist verpflichtet, Fairvelo mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß und sauber zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn Fairvelo unbeschädigt und in dem übernommenen Zustand am vorgesehenen Abholort zurückgestellt wird.Der Nutzer hat dabei auch die Hinweise der Fairvelo Gastgeber und die lokalen Gegebenheiten zu beachten. Bei der Rückgabe ist zu beachten, dass  bei einem Akkuladestand von weniger als 4 Strichen bzw weniger als 60% der Gastgeber zu informieren ist, dass der Akku wieder aufgeladen werden soll. Sollte der Gastgeber nicht erreichbar sein, ist das Fairvelo Team über die App oder per E-mail zu informieren. 

  1. Verspätungen

    1. 1. Kann der Nutzer den in der Buchung bekannt gegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes rechtzeitig verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nichtmöglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Nutzer nichteingehalten werden, ist Fairvelo berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehendeZeit in Rechnung zu stellen. 2. Gibt der Nutzer das Fahrzeug verspätet zurück, kann Fairvelo darüber hinaus diedadurch entstehenden Kosten gemäß jeweils aktueller Tarifliste oder entsprechend demtatsächlichen Aufwand in Rechnung stellen.

  1. § 14 – Entgelte, Zahlungsbedingungen, usw.

    1. 1. Die auf der der Internetseite www.Fairvelo.at/Fairvelo einsehbare Tarifliste enthält Entgelte, Bearbeitungsgebühren, Selbstbehalte bzw. Pönalbeträge im Zusammenhang mit der Benützung von Fairvelo. Der Nutzer nimmt diese zustimmend zur Kenntnis. Der Nutzer nimmt zudem zustimmend zur Kenntnis, dass der Betreiber die Entgelte, Bearbeitungsgebühren, Selbstbehalte bzw. Pönalbeträge laut Tarifliste einheben kann. Die Nutzerin erhält eine Rechnung elektronisch übermittelt, welcher der von ihr im Zusammenhang mit der Benützung von Fairvelo zu entrichtende Zahlungsbetrag entnommen werden kann.Der Nutzer wird zur Begleichung des Zahlungsbetrages im Zusammenhang mit der Benützung von Fairvelo eine entsprechende Ermächtigung zur Kartenzahlung erteilen, damit Fairvelo bzw. die damit beauftragte Buchungsplattform diesen Zahlungsbetrag frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rechnung einziehen können. Der Nutzer sichert zu, spätestens zum vorbezeichneten Abbuchungszeitpunkt für eine ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen.Fairvelo behält sich vor, die Zugangsdaten bei Problemen mit dem Zahlungsvorgang zu sperren. Der Nutzer wird diesbezüglich entsprechend informiert.Der Nutzer stimmt einer elektronischen Übermittlung von Rechnungen und sonstiger Korrespondenz von Fairvelo (an die im Nutzungsvertrag angeführte E-Mail-Adresse zu)

  1. Vertragswidriges Verhalten und Ausschluss des Nutzers von einer weiteren Benützung von Fairvelo

    1. Wenn der Nutzer Fairvelo vereinbarungswidrig verwendet, ist der Betreiber berechtigt, den Nutzer von einer weiteren Benützung (Buchung) von Fairvelo auszuschließen bzw. die Zugangsdaten des Nutzers zu sperren. Dies nimmt der Nutzer zustimmend zur Kenntnis.

  1. Beginn und Ende des Nutzungsvertrages

    1. Der Nutzungsvertrag beginnt mit der vereinbarungsgemäßen Buchung von Fairvelo und endet automatisch mit der vereinbarungsgemäßen Rückgabe von Fairvelo.

  1. Sonstige Bestimmungen

    1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss dessen Verweisungsnormen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen, Nebenabreden oder Änderungen sind nur dann wirksam, wenn sie in Schriftform (bzw. per Mail) erfolgt sind. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Nutzungsvertrages und/oder dieser AGB berührt im Übrigen nicht die Wirksamkeit oder Gültigkeit des übrigen Inhalts. Die Vertragsparteien kommen weiter darin überein, dass allenfalls vorhandene Vertragslücken entsprechend dem Sinngehalt und mutmaßlichem Willen der Vertragsparteien zu erschließen sind.Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Fairvelo gilt das Bezirksgericht Dornbirn als sachlich und örtlich zuständiges Gericht als vereinbart.

  1. Rolle der Gastgeber

    1. Die Gastgeber sind Botschafter und Ansprechpartner von Fairvelo vor Ort. Sie unterstützen Fairvelo, in dem sie den Akku der Fairvelos aufladen. Gastgeber bzw deren Mitarbeiter können die Fairvelo Räder zu günstigen Konditionen nutzen.Die Ladung der Fairvelo Akkus erfolgt im Rahmen dieser Partnerschaft. Die Gastgeber können jedoch nicht dafür Garantieren, dass ein Rad jederzeit mit vollem Akku bereitsteht. Sofern noch keine technische Massnahmen vorhanden sind, die eine automatische Abfrage des Ladestands oder der Ladung des Akkus durch die Nutzer ermöglichen, müssen wir damit rechnen, dass ein Akku leer sein kann. Wenn Sie eine Tour nur mit vollem Akku machen können, können Sie gerne mit dem Host direkt in Kontakt treten. Die Gastgeber sind dabei nicht verpflichtet NutzerInnen bei der Ausleihe/Rückgabe zu helfen oder die korrekte Rückgabe der Räder zu kontrollieren. Für die Korrekte Rückgabe haftet die Nutzer:in selbst. Sollte ein Fahrzeugakku leer sein und ein anderes Fairvelo in der Nähe verfügbar sein, kann der Nutzer dieses kostenlos umbuchen.

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